Stiftung Zukunft – Zustiftungen und Spenden

Unterstützen Sie die Ziele der Stiftung durch Zustiftungen

Zustiftungen bereits ab 50 € sind willkommen, da die Summe vieler kleiner Zustiftungen auch das Stiftungskapital anwachsen lässt. Deshalb bitten wir Sie wohlwollend zu prüfen, ob auch Sie die Stiftung unterstützen können. Als Entlastung können Sie die Zustiftungen von der Steuer absetzen. Ihr Beitrag wird für viele Jahre jährlich einen Anteil zum Zinsgewinn beitragen, der für den Zweck der Stiftung ausgeschüttet wird.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit auch monatlich kleine Beträge wie z.B. 5 € per Dauerauftrag dem Stiftungskapital zuzuführen.
Außerdem besteht die Möglichkeit im Rahmen eines Testaments Kapital für die Stiftung zuzustiften. Auch können Feiern und Beerdigungen als Anlass genutzt werden, um Geld als Zustiftung zu sammeln.
Die Stifter werden, wenn erwünscht, besonders auf einer noch zu erstellenden Stiftertafel gewürdigt.
Bitte benutzen Sie für Ihre Zustiftung folgende Bankverbindungen:

”Gemeinde Garath”
Konto 10 10 87 10 14
KD-Bank, BLZ 350 601 90
„Stichwort: Stiftung Zukunft“.

Auch Spenden für die Stiftung Zukunft sind möglich

Natürlich sind auch Spenden an die Stiftung willkommen – diese kommen dann sofort dem Stiftungszweck im vollen Umfang im laufenden Jahr zugute und werden nicht dem Stiftungskapital zugeführt. Die Unterschiede zwischen Zustiftung und Spende sind ein einem Artikel von Herrn Terhaag erläutert, der mit folgendem Link zu erreichen ist:
Bei Spenden für die Stiftung bitte im Verwendungszweck vermerken: „Spende für die Stiftung Zukunft“.

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